Klienten-Information & Preise
Kosten pro Einzelsitzung (60 min) = 80,- Euro für private Selbstzahler und 92,- Euro nach Gebührenordnung für HP
Intensiv-Begleitung = auf Anfrage
Gesetzliche Krankenkassen
… zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen und übernehmen die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen in der Regel nicht. Für gesetzliche Versicherte besteht die Möglichkeit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen. Die Erstattung kann komplett, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Private Krankenkassen
… erstatten Heilpraktiker-Leistungen, sofern dies im Vertrag vereinbart ist. Ein Antrag auf Erstattung von privaten Versicherungen ist nicht erforderlich. Auch hier kann die Erstattung komplett, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.
Wenn die Krankenversicherung Heilpraktiker-Leistungen erstattet, ist die Vorgehensweise in der Regel wie folgt: Als Klient bezahlen Sie das Honorar direkt an den Heilpraktiker (üblicherweise unmittelbar am Behandlungstag) und erhalten über die erbrachten Leistungen eine Rechnung nach der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden. Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein. Heilpraktiker haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen und auch keinen Einfluss auf die Höhe der Erstattung.
Darüber hinaus besteht bei bestimmten steuerlichen Kriterien auch die Möglichkeit, Heilpraktiker-Leistungen als Außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Detaillierte Auskunft kann ein Steuerberater geben.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie möchte ich Sie noch auf folgendes hinweisen:
Der Begriff „Psychotherapie“ wird aus therapeutischer und aus kassenabrechnungstechnischer Sicht sehr unterschiedlich bewertet. „Psychotherapie“ wird den Richtlinien der Krankenversicherungen entsprechend grundsätzlich nur bei Behandlung durch „Psychotherapeuten mit der Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz“ erstattet.
Die hier anerkannten Richtlinienverfahren sind neben der Verhaltenstherapie die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie. Eine Vorab-Anfrage bezüglich Erstattung einer „Psychotherapie“ wird von den Krankenkassen oftmals automatisch diesen Richtlinienverfahren zugeordnet und folglich auch nur Abrechnungen dieser Psychotherapeuten erstattet.
Heilpraktiker für Psychotherapie erbringen eine therapeutische Heilbehandlung, die sich auf den seelischen Bereich, also die Psyche bezieht. Gemäß Heilpraktikergesetz haben sie dafür eine Zulassung.
In der Praxis ist es oft so, dass eine Anfrage auf Kostenübernahme einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie durch die Krankenkasse abschlägig, also mit einem negativen Bescheid unter Verweis auf die o.g. Richtlinien beantwortet wird.
Wenn hingegen ohne Vorab-Anfrage eine Rechnung über therapeutische Leistungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht wird (insofern Heilpraktiker-Leistungen im Vertrag vereinbart sind) bestehen gute Chancen auf eine Erstattung. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.